Alle Artikel mit dem Schlagwort: GPLA

PV-Info KW25/2018

Die Themen vom 15.06.2018 bis zum 21.06.2018:
– Kann das arbeitsvertragliche Stundenausmaß vom Arbeitgeber einseitig reduziert werden?
– Nicht jede Arbeitsunterbrechung ist eine Ruhepause
– Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe
– Anforderung von Unterlagen nach einer GPLA

Selbstberechnungsabgabe

Selbstberechnungsabgabe – amtswegige Wiederaufnahme

Im Rahmen einer GPLA stellte das Finanzamt im vorliegenden Fall fest, dass einigen Arbeitnehmern Beträge ausbezahlt worden sind, welche zu Unrecht als nach § 68 Abs 1 EStG steuerfreie Erschwerniszulagen behandelt wurden. Im Unterbleiben der Besteuerung solcher dem Finanzamt unbekannter Beträge anlässlich der Selbstberechnung der Lohnsteuer kann keine Offenlegung des maßgeblichen Sachverhalts erblickt werden.

Änderung der Selbstberechnung durch Haftungsbescheid aufgrund einer GPLA

Erweist sich eine Selbstberechnung als unrichtig, kann eine behördliche Korrektur (Festsetzung) erfolgen, wobei sinngemäß die Voraussetzungen des § 303 BAO für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen müssen. Damit wird ein Gleichklang mit der Rechtslage zur Wiederaufnahme bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren bezweckt.