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Täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Unter bestimmten Umständen erst nachträgliche Krankenversicherung und Verlust von Arbeitslosenversicherung. (Bild: © iStock)

Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze macht Probleme

Bis Anfang 2017 musste jeder Arbeitnehmer als vollversichert bei der Krankenkasse angemeldet werden, wenn er an einem einzelnen Tag mehr als 32 Euro verdient hat. Das galt auch für tageweise Aushilfskräfte. Um etwa der Gastronomie zu helfen, wurde diese sogenannte „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“ abgeschafft. Das macht aber nun wieder Probleme.