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Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

Die Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. 10. 2019 mit einer Eröffnungsfeier und der ersten Sitzung ihres Verwaltungsrats ihre Tätigkeit auf. Der Verwaltungsrat der Behörde setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Sozialpartner auf Unionsebene, des Europäischen Parlaments sowie – als Beobachter – Vertretern aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und anderen EU-Agenturen im Bereichen Beschäftigung und Soziales.