Kollektivvertraglicher Verfall von Entgeltansprüchen auch ohne Ausfolgung einer Lohnabrechnung
Viele Kollektivverträge sehen Verfallsbestimmungen für Entgeltansprüche vor. In seinem Urteil musste sich der OGH mit jenen des Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe beschäftigen. Die Ausführungen des OGH sind in weiten Teilen aber grundsätzlicher Natur und haben daher auch für zahlreiche andere Arbeitsverhältnisse, die anderen kollektivvertraglichen Bestimmungen unterliegen, Bedeutung. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.