PV-Info KW37/2017
Die Themen vom 14.09.2017 bis zum 20.09.2017:
– Besteuerung von Vergleichssummen
– Freiwillige Leistungen mit Unverbindlichkeitsvorbehalt
– Die Tätigkeit als Wahlzeuge während der Arbeitszeit ist ein Dienstverhinderungsgrund
Die Themen vom 14.09.2017 bis zum 20.09.2017:
– Besteuerung von Vergleichssummen
– Freiwillige Leistungen mit Unverbindlichkeitsvorbehalt
– Die Tätigkeit als Wahlzeuge während der Arbeitszeit ist ein Dienstverhinderungsgrund
Wahlzeugen sind für das Funktionieren der innerbetrieblichen Demokratie von essenzieller Bedeutung und ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ist daher als wichtiger Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers anzusehen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.