DB-Pflicht für „nicht spielzeitverpflichtete“ Chormitglieder?
Die abgabenrechtliche Qualifikation von Künstlern weicht von jener anderer Berufsgruppen insofern ab, als sie entweder der Sozialversicherungspflicht als Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG oder als selbständig Erwerbstätige gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterliegen.