Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2019
Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrages für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag von Rudolf Grafeneder erläutert die eingeführten Neuerungen.