Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des § 2 Abs 8 FLAG
Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Sinne des § 2 Abs 8 FLAG einer verheirateten Person bei wechselnden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Das BFG hatte damit über den Anspruch auf Familienbeihilfe zu entscheiden. Ein Gastbeitrag von Martin Österreicher.