Alle Artikel in: Kollektivverträge

Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Sieht der anzuwendende Kollektiv­vertrag vor, dass eine Vollzeitbeschäftigung beim Überlasser in entgeltlicher Hinsicht dem gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Vollzeitäquivalent des Beschäftigers auch dann zu entsprechen hat, wenn die Arbeitszeit innerbetrieblich reduziert wurde, so würde es eine Umgehung darstellen, wenn der Überlasser mit der überlassenen Arbeitskraft eine Teilzeit­vereinbarung im Ausmaß der beim Beschäftiger nur innerbetrieblich reduzierten Arbeitszeit verein­bart.

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KV-Abschluss für Arbeitskräfteüberlasser

Die Gewerkschaft PRO-GE meldet den erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt: Erhöhung der KV-Löhne (Beschäftigungsgruppe B bis F) um durchschnittlich 2,85 %; Erhöhung der KV-Löhne in der Beschäftigungsgruppe A um 3,98 %; Erhöhung der Zulagen um 1,43 %; Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht; verbesserte Regelung in der Stehzeit. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 1. 2018.

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Verfallsfrist in Kollektivverträgen

Errechnet und bezahlt der Arbeitgeber die Höhe eines Anspruchs aus dem Dienstverhältnis, so legt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag fest. Nimmt der Arbeitnehmer diesen Betrag zunächst ohne Beanstandung an, erhebt aber nach Ablauf einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist Nachforderungen, so sind diese Nachforderungen verfallen. Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.