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Auszahlung von Gleitzeitguthaben

Aufgrund eines Erkenntnisses des VwGH kommt bei der Auszahlung eines Gleitzeitguthabens eine Aufrollung der einzelnen Beitragszeiträume nicht in Betracht. Der VwGH begründet dies damit, dass das Guthaben gleichsam als Ergebnis eines Arbeitszeitkontokorrents das rechnerische Ergebnis von Gutstunden und Fehlstunden ist und als solches daher keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden kann. Es kann daher beitragsrechtlich nur jenem Beitragszeitraum zugeordnet werden, in welchem die Auszahlung erfolgte.

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Beitrags- und lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenersätzen

Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.

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Zahlung einer Karenzentschädigung für nach­vertragliches Wettbewerbsverbot unterliegt der DB- und DZ-Pflicht

Laufende – für ein Jahr befristete – Zahlungen, die nach Beendigung des Dienst­verhältnisses aufgrund eines nach­vertraglichen Wettbewerbsverbots geleistet werden stellen Zahlungen aus einem früheren Dienst­verhältnis dar und unterliegen somit dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.

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Reminder: Beschäftigungs­bonus – erste Abrechnung

Der im Vorjahr mit Wirkung ab 1. 7. 2017 eingeführte Beschäftigungs­bonus läuft für alle Unternehmen, die mit 1. 7. 2017 diese Förderung beantragt haben, nun bereits (fast) ein Jahr und damit steht die erste Abrechnung ins Haus. Die Förderungswerber haben nachzuweisen, dass sie mit 30. 6. 2018 zusätzliche Arbeits­verhältnisse begründet haben, um den Referenz­wert plus neue Arbeits­verhältnisse zu erreichen .

Krankenstand

Betriebs­bedingtheit einer Kündigung

Eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, ist sozialwidrig, es sei denn, sie ist (unter anderem) wegen betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann dabei auch die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers eine nicht unwesentliche Einsparung bewirken und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Umqualifizierung auf Dienst­verhältnis: Achtung bei organisatorischer Eingliederung in den Beschäftigerbetrieb

Ob ein Dienst­verhältnis vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung, die im Allgemeinen vor dem VwGH nicht mehr abänderbar ist. Nur wenn das BVwG die Abgrenzung zwischen Dienst­vertrag und freiem Dienst­vertrag in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Weise vorgenommen hätte, könnte eine Revision zu einer Änderung der Entscheidung führen.