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27.12.2005 um 9:16 Uhr
#16960
Nachtrag zum Beispiel B.)
Oder müsste der Teiler 167+10+5 sein.
167 Norm.arb.zeit + 10 Ü-Stunden + 5 für Zuschl.
In diesem Fall wären die 6,5 Mehrstunden nicht berücksichtigt.
Danke
Michael