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21.5.2006 um 22:14 Uhr
#17768
Hallo Katharina!
Jene Bezüge, die vorher steuerfrei waren, behalten ihre (volle) Steuerfreiheit im Falle des Krankenentgelts, egal ob das KE zu 100% oder nur mehr zu 50% ausbezahlt wird.
Liebe Grüße