Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › zuviel Urlaub konsumiert › Re:Re: zuviel Urlaub konsumiert
30.9.2009 um 21:22 Uhr
#22005
Hallo Claudia!
Es ist vom (Urlaubs)Gesetz nicht möglich, einen überaliquot konsumierten Urlaub bei einer DN-Kündigung rückzuverrechnen.
Daran ist auch durch eine Vereinbarung mit dem DN nicht zu rütteln (Stufenbau der Rechtsordnung!).
LG