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15.7.2010 um 18:44 Uhr
#22453
Hallo Sylvia,
warum nicht? Nur die Beträge aus der Gehaltsumwandlung sind nicht SV-frei. Es darf allerdings keine Gegenverrechnung der 5,- EUR mit der nächsten KV-Erhöhung geben und es müssen natürlich alle anderen Voraussetzungen für die SV-Freiheit erfüllt sein (direkte Zahlung vom Dienstgeber an die Versicherung, Versicherung wird allen Dienstnehmern des Betriebs bzw. einer bestimmten Gruppe angeboten, unmittelbare Berechtigung des Dienstnehmers usw.)
LG
Mathias