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21.2.2014 um 0:05 Uhr
#24592
Hallo elkobert,
hatte in letzter Zeit leider verdammt viel zu tun, kann erst heute eine Antwort schreiben.
Wenn der Schnitt aus den 3 Jahren höher ist als über die 12 Monate, handelt es sich um eine „freiwillige“ Abfertigung in der LSt (für den den 12-Monats-Schnitt übersteigenden Betrag).
Sollte er niedriger sein, besteht aus arbeitsrechtlicher Sicht aber ein Anspruch auf Grund des 12-Monats-Schnitts.
Alles klar?
LG