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9.5.2010 um 2:03 Uhr
#22670
Hallo Annett!
Selbstversicherung kann ja gar keine bestehen, da sie ohnehin durch das 2. DV vollversichert ist.
Aber auch bei Selbstversicherung müsste nach Ansicht des Hauptverbands das Entgelt für die 6 Wochen bezahlt werden.
Nun aber zur eigentlichen Frage: Da die Dame woanders vollversichert ist, entfällt das Erfordernis der Bezahlung für die 6 Wochen nach der Entbindung.
LG