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18.3.2009 um 0:37 Uhr
#21323
Hallo Andrea, lieber Martin!
Ich habe in diesem Fall auch schwerste Bedenken, dass das gutgeht.
Da das erste DV nicht „karenziert“ ist, weil der AN Arbeitslosengeld bezieht, ist mE die Konstellation geringfügiges DV während eines karenzieren DV absolut nicht möglich.
Meines Erachtens würde dann, wenn nach dem geringfügigen DV wieder Vollzeit gearbeitet wird, das als durchgehendes DV gewertet werden müssen.
Wenn untermonatig von geringfügig auf Vollzeit gewechselt wird, ist das Entgelt in Summe entscheidend, ob Voll- oder Teilversicherung besteht.
LG