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27.4.2010 um 21:04 Uhr
#22780
Hallo!
Leihomas unterliegen keinen Kollektivvertrag, du könntest aber als Hilfe den BAGS KV mit Heimhilfen heranziehen, damit du eine Grundlage für eine anständige Entlohnung bekommst. Am ehesten freier Dienstvertrag.
LG