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20.10.2013 um 21:55 Uhr
#24534
Hallo emin2013,
nach der jüngsten Judikatur des OGH muss der Urlaub „wertneutral“ umgerechnet werden (was mE so viel wie eine „Aufwertung“ bedeutet).
z.B. 4 Wochen Resturlaub bei einer Ein-Tage-Woche sind 4 Arbeitstage, wenn man dann auf 5 AT pro Woche umsteigt, bleibt es bei 4 Wochen Resturlaub, ergibt aber 20 Arbeitstage!
LG