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21.2.2013 um 14:49 Uhr
#24050
Das Exekutionsgericht verbietet dem Drittschuldner, das Entgelt – soweit es das Existenzminimum übersteigt – an den Verpflichteten zu bezahlen. Es muss also darauf geachtet werden, dass das Entgelt, dass innerhalb der 4 wöchigen Frist an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird, gepfändet werden muss.