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20.8.2010 um 11:43 Uhr
#22818
Teilnehmer
Danke für die Rückmeldung.
Wir haben das nun wie folgt gelöst:
Einvernehmliche Beendigung des Sabbatial-Modells zum 31.12.2009
Auszahlung Zeitguthaben 1:1 im lfd. Monat, da das Zeitguthaben einerseits ein Ergebnis der Gleitzeit ist und in der Ansparphase kein Anspruch/keine Möglichkeit auf Auszahlung des Zeitguthabens bestand.
+ 1/6 des Bruttobezugs als Sonderzahlung
Somit wird § 19e AZG in diesem Zusammenhang nicht berührt. Das DV kann dann später einvernehmlich aufgelöst werden.
MfG
Christian