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11.6.2010 um 0:42 Uhr
#22685
Hallo Katharina!
Ist zwar das „falsche“ Forum (ist eine eher buchhalterische Angelegenheit), aber es kommt natürlich trotzdem eine Antwort:
Mauten für LKW sind vorsteuerabzugsberechtigt, für PKW leider nicht, außer dieser PKW steht in der „BMF-Liste“ (z.B. VW Sharan).
Nicht nur belegte Reisekosten sind vorsteuerabzugsberechtigt, auch bei pauschalen Tages- und Nächtigungsgelder können 10% (auf hundert) rausgerechnet werden (z.B. Tagesgeld 26,40 x 10 : 110 = 2,40 Euro Vorsteuer), aber maximal bis zu den Höchstgrenzen laut EStG (also bei Taggeldern 26,40 und bei Nächtigungsgeldern 15,–).
LG