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3.9.2009 um 23:56 Uhr
#21992
Hallo Sabi!
Meines Wissens reicht es, den SB einmal (erst im Dezember) anzusetzen.
In der SV gehört aber in die davorliegenden Monate gerollt.
Die Ausbezahlung des Vorschusses kann mE nur über die Buchhaltung erfolgen.
LG