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4.3.2009 um 19:08 Uhr
#21274
Hallo Brigit90,
Verbesserungsprämien werden, wenn lt. lohngestaltenden Vorschriften ausbezahlt, im Ausmaß eines um 15% erhöhten Jahressechstels mit festem Steuersatz 6 % versteuert.
Die Summe über das erhöhte Jahressechstel ist pflichtig wie ein lfd. Bezug.
Freibeträge, Freigrenzen sind hier nicht zu berücksichtigen.
LG
Gismo