Re:Re: Verbesserungprämie

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#21274

Hallo Brigit90,

Verbesserungsprämien werden, wenn lt. lohngestaltenden Vorschriften ausbezahlt, im Ausmaß eines um 15% erhöhten Jahressechstels mit festem Steuersatz 6 % versteuert.

Die Summe über das erhöhte Jahressechstel ist pflichtig wie ein lfd. Bezug.

Freibeträge, Freigrenzen sind hier nicht zu berücksichtigen.

LG
Gismo