Re:Re: Urlaubsverjährung

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#17025

Haollo Maria!

Eines Besseren können wir dich nicht belehren.

Möchte aber darauf hinweisen, dass der Urlaub nicht so ohne weiteres „abgeschnippelt“ werden darf.

Der DN muß darauf hingewiesen werden, dass so und so viele Tage Urlaub verfallen würden und er sollte auch die Gelegenheit erhalten, diesen Urlaub zu verbrauchen.

Denn dass der Gesetzgeber mit dem Urlaubsgesetz eigentlich dem DN pro Jahr eine Erholungsphase von 5 bzw. 6 Wochen gönnen will, sollte man nicht außer Acht lassen.

LG Elisabeth