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29.12.2010 um 11:38 Uhr
#23250
Hallo steve!
Hm, das gibt’s eigentlich wirklich nicht.
Bei mir (händisch!) würde die Rechnung so aussehen:
3.550,– : 30 x 18 = 2.130,– Euro „normale“ BGL
3.550,– : 30 x 12 = 1.420,– Euro BGL für den unbezahlten Urlaub
Ergibt in Summe wieder die 3.550,– Euro –> und das muss auch die SV-BGL für den Monat sein, sonst könntest du ein Problem mit der GKK bekommen.
Meines Erachtens kann es keinesfalls richtig sein, was hier gerechnet worden ist.
Wobei, wenn man in der Zeit des u.U. über den x-fachen Wert von 137,– kommt, die Reduzierung schon korrekt ist.
LG