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5.3.2009 um 23:20 Uhr
#21276
Hallo alexbaum!
Es handelt sich dabei um eine „All-In-Vereinbarung“.
Für die steuerliche Behandlung dazu siehe RZ 1162 aus dem 2. LSt-Wartungserlass 2008.
Bemerkung: Bist du dir sicher, dass du nicht unter dem KV entlohnt wirst (bei 1.500,– und [fiktiven] 218 Arbeitsstunden wäre der Stundenlohn gerade EUR 6,88 hoch)?
LG