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27.12.2005 um 11:36 Uhr
#17082
@ steuermann
Diese Vorgangsweise ist nicht die feinste und bei einer eventuellen Prüfung kommt es zur Nachverrechnung, da die GKK die Prüfungsdaten anfordert.
Das der Lehrling bei der Prüfung war muss der Dienstgeber wissen, da er ja 1-2 Tage nicht im Betrieb war.
Naheliegenderweise weis der Betrieb dann auch ob er es geschafft hat oder nicht!
Daher würde ich mich and die Regeln halten!