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27.12.2005 um 11:35 Uhr
#17081
Eine Aufrollung ins Lehrverhältnis hat auch den Vorteil, dass geringere SV-Beiträge anfallen.
Ich würde die Beitragsgruppe Lehrverhältnis auch so lange wie möglich aufrecht lassen wie dies der Lehrvertrag zuläßt.
Der Lehrling hat die positve Lehrabschlußprüfung halt nicht gemeldet.
Der Bruttobetrag kann ja schon erhöht werden.
-> Niedrigere SV Beiträge für DN + DG.