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1.8.2009 um 14:04 Uhr
#21679
Martin
Teilnehmer
servus peter!
es ist richtig, dass bei einer überstundenpauschale nicht noch extra ein schnitt für fehlzeiten berechnet wird.
aber: in deinem fall sollte der dienstnehmer die stunden leisten.
d.h. bei z.b. 2 wochen urlaub müsste er die überstunden in die restliche zeit des monats hineinpressen –
und das ist eine definitive schlechterstellung.
deshalb bin ich bei dir das ein zusätzlicher schnitt gebührt.
zusatzfrage:
bei eintritt bei/vor 1987 fällt abfertigung an. wie berechnest du diese?