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26.3.2009 um 14:29 Uhr
#21359
Ich bedauere den Tod Ihrer Mitarbeiterin.
Unsere Software behandelt die Urlaubsersatzleistung im Todesfall als SV-frei – wie Sie schon richtig geschrieben haben. Auch bei DB, DZ und Kommunalsteuer wird diese Lohnart als abgabenfrei behandelt. Lohnsteuermäßig wird die Lohnart pflichtig laut Tabelle behandelt.
Hoffe, ich konnte helfen – mfg