Re:Re: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung

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Hallo Gerhard,

wenn Du von Jänner bis Mai die Sonderzahlung monatlich auszahlst, ist das nach meiner Auffassung von Jänner bis Mai auch laufender Bezug. Die Sonderzahlungen im August und Oktober sind deutlich vom laufenden Bezug abgegrenzt und behalten daher m.E. den steuerlichen Charakter als Sonderzahlung.

Die Geschichte mit der monatlichen „Akontierung“ ist aus meiner Sicht eine Umgehung der geltenden Bestimmungen. Vorschüsse sind nach dem Zuflußprinzip zu versteuern, es sei denn es handelt sich um Darlehen. Da Deine Hausangestellte aber in jedem Fall bei Beendigung des Dienstverhältnisses Anspruch auf aliquote Sonderzahlungen hat, wird es bei monatlicher Auszahlung der Sonderzahlungen nie zu einer Rückzahlung kommen, daher fehlt dem Akonto der Darlehenscharakter. Das monatliche Akonto müsste also ebenfalls als laufender Bezug im Monat der Zahlung versteuert werden. Wenn Du das Akonto stattdessen unversteuert auszahlst, möchte ich nicht wissen, ob Dir ein Prüfer daraus irgendwann ein Finanzstrafverfahren dreht.

Für die Sonderzahlungen gibt es eigentlich einfache und klare Regelungen und wenn man sich an die hält, gibt es auch keine Probleme.

LG
Mathias