Re:Re: Sonderzahlung Gastgewerbe

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#20797

Hallo tomtom!

Ja, das mit der Probezeit sehe ich auch genau so.

Jedoch bei der SZ Angestellte sind es schon 1500 SZ, wenn du im KV Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nachsiehst unter Punkt 9 Jahresremuneration: a) alle Angestellten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahresremuneration. Diese beträgt 230% des im Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden kollektivvertraglichen Mindestmonatsgehaltes, jedoch maximal das 2-fache des tatsächlichen Gehaltes für die Normalarbeitszeit.

Liebe Grüße,
Andrea