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8.6.2009 um 19:27 Uhr
#20796
Hallo Andrea,
danke für deine Antwort, aber bei den Angestellten rechnet man immer 115%, bis maximal den zweifachen Gehalt. (KV- 1389,– Ist Lohn 1500, SZ dann 1597 Euro). Ist das so korrekt?
Noch eine Frage: Die Probezeit beträgt bei Arbeitern automatisch 14 Tage, aber bei den Angestellten muss ich ein Monat vereinbaren?
Danke tomtom