Re:Re: Sonderzahlung Gastgewerbe

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#20796

Hallo Andrea,

danke für deine Antwort, aber bei den Angestellten rechnet man immer 115%, bis maximal den zweifachen Gehalt. (KV- 1389,– Ist Lohn 1500, SZ dann 1597 Euro). Ist das so korrekt?

Noch eine Frage: Die Probezeit beträgt bei Arbeitern automatisch 14 Tage, aber bei den Angestellten muss ich ein Monat vereinbaren?

Danke tomtom