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8.7.2010 um 10:09 Uhr
#22873
Hallo,
so wie ich den KV verstehe, wären folgende Sonderzahlungen richtig:
UZ im Juni: 1.266,16 EUR x 348/365 = 1.207,19 EUR
WR im November: ebenfalls 1.207,19 EUR
Der UZ ist im Juni für das ganze Kalenderjahr auszuzahlen. Bei Eintritt im Lauf des Kalenderjahres entsprechend aliquot vom Eintritt bis zum Ende des Kalenderjahres. Nur wenn das Austrittsdatum schon bei der Auszahlung feststeht, gibt es die Sonderzahlungen aliquot nur bis zum Austrittsdatum.
Die Aussage „Halbes Jahr gearbeitet, halber Anspruch“ findet im KV keine Deckung.
LG
Mathias