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24.9.2010 um 0:51 Uhr
#22883
Hallo Werner!
Ja!
Da gibt’s leider keine Paragraphen, weil das Dienstverhältnis während des Mutterschutzes ja aufrecht ist und das MSchG keine Bestimmung darüber enthält, dass der Mutterschutz nicht anzurechnen wäre (im Gegensatz zur Bestimmung zur Karenz, siehe dazu § 15f Abs. 1 MSchG).
LG