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27.7.2009 um 20:05 Uhr
#21812
Martin
Teilnehmer
liebe sheilla!
wenn der dienstnehmer die verfügungsgewalt über das kfz abtritt endet der sachbezug.
dh. in deinem fall wird vielleicht ein anderer dienstnehmer den sachbezug haben.
andernfalls sollte in einem fahrtenbuch die NICHT-nützung dokumentiert sein.
hier schaut der GPLA prüfer oft in service-rechnungen, öamtc pickerlberichte und ähnliches ob sich der KM-stand verändert hat.