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18.6.2009 um 23:05 Uhr
#21637
Hallo Magdalena!
Ich denke, du meinst mit der SB-Korrektur den fiktiven Fahrtkostenersatz, der sv-technisch vom eigentlichen SB-Wert abgezogen werden kann.
Bezüglich Lohnpfändung muss der volle SB-Wert herangezogen werden.
LG