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8.5.2009 um 8:24 Uhr
#21490
Vielen Dank Roland!
Vom Grundsatz her wäre mir das so auch klar gewesen, dennoch habe ich in keiner SV-Unterlage dahingehend dezitiert darauf einen Hinweis gefunden.
Da davon auszugehen ist, dass dies eine einmalige Aktion sein wird, so werde ich diesen Betrag als lfd.Bezug verrechnen.
Ist es sinnvoll, diesen Betrag als „Sachbezug“ zu führen oder wäre es anders sinnvoller?