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7.9.2012 um 8:34 Uhr
#24242
Leider nur Theorie nun, aber ich erinnere eine Diskussion mit dem Vortragenden, aber wird da nicht zuerst die SV im sonstigen Bezug gerechnet und dann erst der laufende Bezug?
Diskussion war, weil diese Variante die Bemessungsgrundlage für den günstigeren Steuersatz gemindert hat, zum Nachteil des Arbeitsnehmers, hier also nichts von Günstigkeitsprinzip.