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19.4.2009 um 23:56 Uhr
#21378
Hallo Erich!
Meines Wissens sehen die Finanzämter das negativ (also keine Rückerstattung von DB, DZ und Kommunalsteuer), weil die Rückzahlung von Arbeitslohn Werbungskosten darstellt.
Ich empfinde das schon als unfair, aber was hilft’s?
LG