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26.8.2009 um 21:40 Uhr
#22084
Hallo!
Hätte ich auch so gemacht:
Nur das Taggeld ausbezahlen, kein Nächtigungsgeld.
Es erfolgt durch das bezahlte Frühstück keine Kürzung des Taggeldes.
Meines Erachtens sind auch für die freien Tage die Taggelder zu bezahlen.
LG