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25.8.2010 um 22:00 Uhr
#22837
Hallo Nikolaus!
In der Buchhaltung „unterbringen“ als Aufwand ist kein Problem – allerdings ist es beim DN pflichtig!
(Man könnte es natürlich einfach als § 26 Z.2 – Bezug „tarnen“ und den Prüfer diese Kleinigkeit finden lassen …)
LG