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27.12.2005 um 9:59 Uhr
#17002
Lt. Handels-KV für Angestellte beträgt die WR „100% des Novembergehalts“. Demnach sieht der KV keine Mischberechnung, sondern eine Stichtagsberechnung vor.
Richtig ist, dass nur bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit schwankender Stundenanzahl eine Durchschnittsberechnung vorzunehmen ist (Gehaltsordnung/B/d).