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24.9.2010 um 6:27 Uhr
#23058
Teilnehmer
Guten Morgen Roland,
danke für deine prompte Antwort. Es geht um den KV Fußpfleger/Kosmetiker/Masseure.
Es geht mir aber diesmal nicht um die SZ sondern um den Mehrstundensatz. Ich muß Mehrstunden auszahlen weiß aber nicht ob diese nur vom Grundlohn oder vom Grundlohn incl. KV überzahlung oder Grundlohn incl KV Überzahlung+Tätigkeitszulage berechnen muß.
Danke
lg
Dani