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6.7.2010 um 17:08 Uhr
#22943
Na ich würde mal sagen, dass es kein Missverhältnis zwischen leitenden und nicht leitenden Angestellten geben sollte, in den meisten Kollektivverträgen ist man ja erst leitender Angestellter, wenn man eine gewisse Anzahl an unterstellten Dienstnehmern hat. Vielleicht kannst du dir das mal für deinen Betrieb ansehen.
Es gibt m.E. keine Höchstanzahl an leitenden Angestellten, weil dies eben von der Gesamtanzahl der Dienstnehmer abhängt.
LG
Martina