Re:Re: L16 – DN im Mutterschutz

Startseite Foren Außerbetriebliche Abrechnung L16 – DN im Mutterschutz Re:Re: L16 – DN im Mutterschutz

#23520
biggi
Teilnehmer

Liebe Steve!

Nach meinem Wissenstand würde ich das so ausfüllen, wenn DN z.B. ab 1.3. in Mutterschutz:

Beitragsgrundlagen für 1 – 2 (so lange Lohn/Gehalt erhalten)
MV-Beiträge 1 – 6 (so lange Mutterschutz und daher Beiträge abgeführt)

So lange die MA bei Euch beschäftigt ist – auch wenn es Karenz ist – muss kein unterjähriges L16 ausgefüllt werden, sondern erst im neuen Jahr mit allen anderen.

Liebe Grüße

Biggi