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28.3.2012 um 8:12 Uhr
#23520
Teilnehmer
Liebe Steve!
Nach meinem Wissenstand würde ich das so ausfüllen, wenn DN z.B. ab 1.3. in Mutterschutz:
Beitragsgrundlagen für 1 – 2 (so lange Lohn/Gehalt erhalten)
MV-Beiträge 1 – 6 (so lange Mutterschutz und daher Beiträge abgeführt)
So lange die MA bei Euch beschäftigt ist – auch wenn es Karenz ist – muss kein unterjähriges L16 ausgefüllt werden, sondern erst im neuen Jahr mit allen anderen.
Liebe Grüße
Biggi