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3.11.2009 um 12:50 Uhr
#19547
Hallo zusammen!
Ich hoffe, irgendwer kann mir weiterhelfen, bin noch ein PV-Greenhorn :-):
Einem Mitarbeiter gebührt jetzt per 01.11.2009 ein KV-Sprung und gleichzeitig ist ja im November auch immer die KV-Erhöhung zu berücksichtigen.
Muss ich jetzt als Basis für den KV-Sprung auf die neue Mindestgehaltstabelle warten und dann noch die prozentuelle Erhöhung draufschlagen oder muss ich als Basis für den Sprung ohnehin die „alte“ gehabte Tabelle verwenden und dann eben auf diesen Betrag dann noch die prozentuelle Erhöhung?
Danke im voraus für eure Hilfe !!!
Liebe Grüße