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11.5.2009 um 23:32 Uhr
#21502
Hallo Sabine!
Also, so einfach ist es auch wieder nicht!
Lese dazu die Bestimmungen z.B. des § 4a KV für Angestellte der Metallindustrie.
Hier ist beispielsweise im Punkt d) die Rede davon, dass über die zurückgelegte Normalarbeitszeit ein
Zeitkonto zu führen ist, das dem Arbeitnehmer bei der monatlichen Abrechnung zu übermitteln ist.
LG