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25.6.2010 um 12:28 Uhr
#22842
Hallo Birgit,
ich würde im KV einmal genau nachsehen, ob überhaupt jetzt schon Anspruch auf UZ besteht. In Arbeiter-KVs ist der UZ-Anspruch oft an den realen Urlaubsantritt gebunden.
Ansonsten würde ich nur den aliquoten UZ rechnen für die Zeiträume, für die er tatsächlich Lohn bzw. Lohnfortzahlung bekommen bzw. ab Juli wieder Anspruch hat hat, und zwar getrennt nach 50% und 100%.
LG
Mathias